5 Irrtümer zu Ehe und Geld – und wie Sie diese vermeiden
1. Wir sind verheiratet, deshalb gehört uns alles gemeinsam.
Das Gegenteil ist der Fall: Jedem Ehepartner gehören grundsätzlich die Vermögenswerte, die er vor der Ehe besessen hat. Im gesetzlichen Güterstand der Zugewinngemeinschaft gilt dies auch für das Vermögen, das jeder während der Ehe erworben hat. Wenn ein Partner stirbt (oder bei einer Scheidung), wird das in der Ehe von beiden erwirtschaftete Vermögen aufgeteilt (Zugewinnausgleich). Wer das nicht möchte, kann in einem Ehevertrag Gütertrennung oder Gütergemeinschaft vereinbaren.
2. Wir brauchen kein Testament. Wenn einer von uns stirbt, erbt der andere sowieso alles.
Das ist nicht korrekt. Gibt es kein Testament, erbt der Ehepartner nicht allein. Ein Teil des Nachlasses geht nach gesetzlicher Erbfolge an die Kinder – oder, wenn keine Kinder da sind – an die Eltern oder Geschwister des Verstorbenen (siehe Grafik unten). Viele Ehepaare möchten den überlebenden Ehepartner bestmöglich absichern. In einem Berliner Testament setzen sie sich gegenseitig zum Alleinerben ein. Häufig werden dadurch Steuerfreibeträge nicht optimal ausgeschöpft.
3. Unsere Altersvorsorge wird schon ausreichen.
Viele Ehepaare gehen davon aus, dass ihnen das abbezahlte Eigenheim und ihre Rentenansprüche den gewünschten Lebensstandard im Alter ermöglichen werden. Wer es genau wissen will, erstellt spätestens mit 50 sein Ruhestandsbudget und rechnet aus, wie viel Vermögen notwendig ist, um die Rentenlücke zu schließen. Dann sind noch gut 15 Jahre Zeit, fehlendes Kapital anzusparen. Mit Vinz finden Sie ganz einfach heraus, wie viel Geld Ihnen noch fehlt.
4. Wenn einem Ehepartner etwas zustößt, ist der andere gut versorgt.
Das stimmt pauschal so leider nicht. In vielen Fällen ist sogar das Gegenteil der Fall. Die Witwen- oder Witwerrente reicht oft nicht aus, um den Lebensstandard zu halten oder im Haus wohnen zu bleiben. Zum Teil bestehen kaum Ansprüche, zum Beispiel bei Selbstständigen, die auf den Firmenverkauf spekuliert haben, oder wenn eine Ehe nur kurz bestanden hat.
5. Falls etwas passiert, entscheiden mein Partner oder meine Kinder.
So einfach ist das nicht. Wenn jemand seine Wünsche nicht mehr ausdrücken kann, zum Beispiel nach einem Unfall oder wegen schwerer Krankheit, kommen die Behörden ins Spiel. Um das zu vermeiden, sollte jeder Ehepartner seine Wünsche in einer Vorsorgevollmacht und einer Patientenverfügung festhalten.
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