Abfindung: Mit schrittweiser Optimierung mehr Geld

Bei Abfindungen geht oft viel Geld für Steuern und Sozialabgaben verloren. Wer vor der Auszahlung die richtigen Maßnahmen trifft, kann seine Abgabenlast erheblich reduzieren und den ausgezahlten Betrag deutlich erhöhen.

Die Fünftel-Regel anwenden

Abfindungen sind als außerordentliche Einkünfte zu versteuern. Damit die Steuerbelastung im Auszahlungsjahr nicht extrem hoch ist, kann sie mit der sogenannten Fünftel-Regel gemindert werden. Fünf Jahre lang wird pro Jahr nur ein Fünftel des Abfindungsbetrags zum Einkommen dazugerechnet. Dadurch steigt der Steuersatz nicht so stark an

Weitere strategische Schritte

· Verschieben Sie die Auszahlung der Abfindung ins Folgejahr, falls Sie dann keine oder geringere Erwerbseinkünfte erwarten.

· Prüfen Sie zusätzliche Einzahlungen in die Betriebsrente, eine Basisrente und die gesetzliche Rente sowie Vorauszahlungen in die Krankenversicherung.

· Werbungskosten senken die zu versteuernden Einkünfte, zum Beispiel durch die Anschaffung eines Computers oder von Büromöbeln sowie eine berufliche Weiterbildung.

Maßnahmen kombinieren

Ein Beispiel zeigt, wie viel mehr sich aus einer Abfindung herausholen lässt, wenn die richtigen Maßnahmen clever kombiniert werden.

Von einer Abfindung in Höhe von 800.000 Euro bleiben nach Abzug von Steuern und Sozialbeiträgen nur etwa 462.000 Euro übrig (siehe Grafik, linke Seite). Mit den richtigen Maßnahmen lassen sich aber fast 100.000 Euro mehr herausholen (siehe Grafik, rechte Seite).

Erste Optimierung: Auszahlung verschieben

Die Auszahlung der Abfindung wird ins Folgejahr verschoben, da dann kein zusätzliches Einkommen erwartet wird und nur die Abfindung zu versteuern ist. Die zusätzliche Anwendung der Fünftel-Regel spart rund 69.000 Euro an Steuern. Freiwillig Versicherte müssen zwar den Maximalbetrag von 10.000 Euro in die Kranken- und Pflegeversicherung einzahlen. Unterm Strich ergibt sich jedoch eine Nettoabfindung von 530.000 Euro.

Zweite Optimierung: Teil in Betriebsrente einzahlen

Weitere 27.000 Euro lassen sich netto herausholen, indem man einen Teil der Abfindung in eine Betriebsrente umwandelt.

300.000 Euro der Abfindungssumme fließen steuerfrei in eine Pensionszusage. Nach Abzug von 55.000 Euro Steuern sowie 50.000 Euro Kranken- und Pflegeversicherung (Maximalbetrag von 10.000 Euro für fünf Jahre) bringt die Betriebsrente eine Kapitalauszahlung von 195.000 Euro.

Die zu versteuernde Abfindungssumme sinkt von 800.000 Euro auf 500.000 Euro. Nach Abzug von Steuern (128.000 Euro) und dem Maximalbetrag zur Kranken- und Pflegeversicherung (10.000 Euro) bleiben netto 362.000 Euro.

Resultat: Statt 462.000 Euro (ohne Optimierung) bleiben von der Abfindung unterm Strich also 557.000 Euro netto übrig.

Tipp: Bei Abfindungen gibt es einen großen Gestaltungsspielraum. Das Thema ist jedoch komplex und benötigt eine Betrachtung der individuellen Steuer- und Einkommenssituation. Ohne fachliche Unterstützung können Arbeitnehmer oft nicht das Optimum erzielen. Die Experten des VZ VermögensZentrums helfen Ihnen, das meiste aus Ihrer Abfindung herauszuholen.

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