Beim ETF-Sparen Steuervorteile nutzen

Beim ETF-Sparen Steuervorteile nutzen

Die Vorteile von ETF-Sparplänen für den Vermögensaufbau und die Geldanlage sprechen sich allmählich herum. ETFs haben den Vorteil, dass sie Börsenindizes wie den DAX oder den weltweiten MSCI World abbilden. Auf diese Weise investieren Anleger mühelos und ohne eigenes Zutun an den Kapitalmärkten. Zudem sind ETFs extrem kostengünstig. Sie haben kein teures Fondsmanagement, es fallen keine Ausgabeaufschläge an und auch die laufenden Kosten sind in der Regel deutlich geringer als bei aktiv gemanagten Fonds.

Indem Anleger jeden Monat einen festen Betrag in einen ETF-Sparplan investieren, kaufen sie automatisch viele Anteile, wenn die Kurse gerade niedrig sind und entsprechend weniger Anteile, wenn die Kurse gerade hoch sind. Auf diese Weise zahlen sie über die Zeit insgesamt einen günstigen Durchschnittspreis für ihre Anteile, was sich positiv auf die Rendite auswirken kann – auch wenn es natürlich keine Garantie auf Kursgewinne gibt, denn die Kapitalmärkte sind naturgemäß Kursschwankungen unterworfen und können auch einmal über längere Zeiträume im Minus notieren. Je länger jedoch die Anlagedauer, umso geringer die Wahrscheinlichkeit von Verlusten.

Bedeutende Steuervorteile sichern

Was aber die wenigsten Anleger wissen: Sie können sich mit einem ETF-Sparplan auch noch bedeutende Steuervorteile sichern – wenn sie ihn mit der staatliche geförderten Basisrente kombinieren. Jahr für Jahr können Sparer damit erhebliche Beträge von der Steuer absetzen: Ledige können bis zu 25.639 Euro in einen ETF-Sparplan einzahlen und davon 94 Prozent als Vorsorgeaufwand in der Steuererklärung angeben. Bei Ehepaaren ist es sogar die doppelte Summe, also 51.278 Euro (Werte für 2022).

Auf flexible Beträge achten

Doch damit nicht genug: Ein zweiter Steuervorteil besteht darin, dass die Kapitalerträge nicht besteuert werden. Ein Beispiel verdeutlicht, wie viel das ausmacht: Ein Paar, das über zehn Jahre insgesamt 120.000 Euro in die Basisrente einzahlt, trägt bei einem Steuersatz von 46 Prozent lediglich einen Eigenanteil von 66.980 Euro. Den Rest bringt die Steuerersparnis.

Bei der Wahl der Basisrente sollten Sie auf flexible Beträge achten, denn so sind Extrazahlungen jederzeit möglich. Im Ruhestand erhalten Sie die angesparte Summe als monatliche Zusatzrente ausbezahlt. Diese muss dann zwar versteuert werden, aber zum dann in der Regel deutlich niedrigeren individuellen Steuersatz.

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